Wiederaufnahme des HSK-Unterrichts

Wiederaufnahme des HSK-Unterrichts

Liebe Eltern,
am Freitag, den 12 Juni, öffnet die griechische Schule.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Klassenlehrer oder Vorstand.
Die Informationen der Schweizer Behörden folgen.

Die Bildungsdirektion und das Volksschulamt haben letzten Freitag über
die Wiederaufnahme des HSK-Unterrichts am 8. Juni informiert. Der
Unterricht kann ab diesem Datum in ganzen Klassen stattfinden. Ich habe
für Sie aus geltenden Vorgaben des VSA und der Stadt Zürich folgende
Punkte zusammengestellt.
Hygiene
–       Bitte stellen Sie sicher, dass Kinder und Jugendliche einzeln
ihre Hände waschen, vor dem Beginn des Unterrichts und nach jeder Pause.
–       Alle Zimmer sollen nach jeder Lektion gut gelüftet werden.
–       Die Kontaktflächen (Geländer, Tür- und Fenstergriffe) werden
regelmässig (täglich) durch die Schule gereinigt.
–       Die üblichen Hygieneregeln (kein Händeschütteln, in den Ellbogen
niesen und husten) gelten weiterhin.

Krankheitsfall /Contacttracing
–       Kranke Kinder und Lehrpersonen müssen umgehend nach Hause gehen.
Als Trägerschaft bitten wir Sie für den Fall ausgerüstet zu sein, dass
eine Lehrperson während dem Unterricht Krankheitssymptome zeigt. Regeln
Sie bitte im Vorfeld, wer die allfällige Betreuung der Schüler/innen
übernimmt, bis die Eltern die Kinder wieder abholen können.
–       In den Schulen stehen eine begrenzte Anzahl an Masken zur
Verfügung, damit sie an Personen mit Krankheitssymptomen für den Weg
nach Hause abgegeben werden können. Da während dem HSK-Unterricht der
Zugang zum Schulhaus oft eingeschränkt ist, empfehlen wir, dass Sie als
Trägerschaft Ihren Lehrpersonen einige Masken für den Notfall
bereitstellen.
–       Für das Contacttracing ist es absolut zentral, dass die
Präsenzlisten korrekt geführt werden.
–       Wird ein Kind positiv getestet, werden die im gleichen Haushalt
lebenden Personen unter Quarantäne gestellt; aber nicht die anderen
Kinder seiner Klasse sowie nicht die Lehrperson.
–       Werden zwei oder mehr Kinder aus derselben Klasse in einem
Abstand von weniger als 10 Tagen positiv getestet, oder ist eine
Lehrperson positiv getestet, werden alle – Erwachsene und Kinder –, die
engen Kontakt zu ihr hatten, unter Quarantäne gestellt. Dazu gehören
auch die unterrichteten Klassen. Ausnahme: die Lehrperson hatte keinen
engen Kontakt unter 2 Meter und über 15 Minuten oder war zusätzlich
geschützt.

Distanzregeln
–       Die Distanzregeln gelten einerseits zwischen den Erwachsenen andererseits zwischen Erwachsenen und Schüler/innen.  Für Schüler/innen unter 16 Jahren gelten die Distanzregeln untereinander nicht. Für Schüler/innen über 16 Jahren gelten die gleichen Distanzregeln, wie bei den Erwachsenen. Für diese Schüler/innen müssen pro Person 4 Quadratmeter Platz vorhanden sein. Es ist den Trägerschaften bzw. Lehrpersonen überlassen, wie sie die Distanzregeln im Unterricht umsetzen.

Elternversammlungen
–       Wir bitten Sie die Eltern drauf Aufmerksam zu machen, dass sie sich nicht in grossen Gruppen (insbesondere im Schulareal) aufhalten sollten. Im besten Fall (falls notwendig) begleiten sie ihre Kinder bis zum Schulareal und holen sie dort wieder ab. Menschenansammlungen bis 30 Personen sind zwar wieder erlaubt, es ist jedoch zum Schutz Aller, wenn auch kleinere Gruppen von Eltern nicht zusammen auf die Kinder warten.

Veranstaltungen, Anlässe
–       Schulische Anlässe aller Art sind weiterhin bis zu den Sommerferien verboten.
Aufgrund des zusätzlichen Reinigungsaufwands und dessen Organisation, ist es wichtig, dass Sie die Schulen über eine allfällige Verlängerung des Fernunterrichts direkt informieren.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start.
Rigaki Maria-  Karavenzas Katerina