Allgemeine Informationen

1. Anmeldung

Das Schuljahr richtet sich nach dem Schuljahr wie es vom Kanton Zürich bestimmt ist und beginnt nach den Sommerferien. Sie melden Ihr Kind für das gesamte Schuljahr an. Die Anmeldung erfolgt über unser online Formular und ist verbindlich. Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, sofern Ihr Kind die vorgegebene Altersgrenze erreicht hat. Kinder, die im letzten Schuljahr die Schule besucht haben sowie deren Geschwister, haben Vorrang. Falls eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann, werden Sie nach Anmeldeschluss benachrichtigt. Ein Neueintritt während eines laufenden Schuljahres ist grundsätzlich möglich (nach Absprache mit der zuständigen Lehrerin), wobei als offizieller Anmeldeschluss für das neue Schuljahr das Schulanfangsdatum, wie vom Kanton Zürich bestimmt, gilt.

2. Bestätigung/Rechnung

Die Bestätigung erhalten Sie kurz nach der Anmeldung. Die Studiengebühren für das Schuljahr werden in der Regel an der geplanten Sitzung des Elternvereins, im September, festgelegt.

3. Teilnehmerzahl

Um eine Klasse durchzuführen, muss die Mindest-Teilnehmerzahl erreicht sein. Sind nicht genügend Anmeldungen vorhanden, ist der Elternverein in Abstimmung mit dem Lehrpersonal dazu berechtigt, die Klasse abzusagen. In diesem Fall wird die Klasse gemischt geführt.

4. Abmeldung

Wenn das Studium nicht vor Beginn des Schuljajahres schriftlich beenden wird, wird die Vorauszahlung nicht rückerstattet. Die Anmeldegebühr wird in keinem Fall rückerstattet. Wenn der Schüler, während des Schuljahres die Schule verlesst, muss der Elternverein sowie die jeweilige Lehrperson informiert werden. Im Fall eines Schulabbruchs nach dem 30. September werden die Schulgebühren in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei Neueintritten ab dem 01.01. des Jahres, beträgt das Schulgeld für das laufende Schuljahr nur die Hälfte.

5. Krankheit

Wir bitten Sie, Ihr Kind bei ansteckenden Krankheiten oder Fieber zu Hause zu behalten. Sollte sich Ihr Kind während des Unterrrichts unwohl (krank) fühlen, werden Sie vom Lehrpersonal benachrichtigt und gebeten, Ihr Kind baldmöglichst abzuholen.

6. Absenzen

Die zuständige Lehrerin muss rechtzeitig über Absenzen des Kindes (Ferien, Krankheit etc.) informiert werden. Es werden keine Beiträge erstattet oder gutgeschrieben.

7. Ferien

Die Ferien und Feiertage richten sich hauptsächlich nach dem Ferienkalender der Gastschule. Vorbehalten sind Anpassungen, die vom griechischen Ministerium für Bildung und religiöse Angelegenheiten angeordnet sind.

8. Kursausfall

Fällt eine Lehrerin aus, ist der Elternverein bemüht, in Abstimmung mit dem Lehrpersonal, eine qualifizierte Stellvertretung zu finden. Sollte es dennoch ausnahmsweise zu einem Stundenausfall kommen, so besteht kein Anspruch auf eine Rückvergütung oder Nachholung.

9. Ausschluss aus der Schule

Ein Ausschluss ist möglich, wenn ein Kind in der Klasse nicht mehr tragbar ist oder den Ablauf massiv stört. In diesen Fällen werden keinerlei Kosten zurückerstattet.

10. Haftung/Versicherung

Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt in der Klasse sowie auf dem Hin- und Rückweg ist Sache der Eltern.

11. Änderungen der AGBs

Diese AGBs können vom Vorstand bei Bedarf jederzeit, von der Generalversammlung und dem Vorstand, geändert werden.

12. Fotos

Es finden immer wieder Feste und spezielle Anlässe statt, an denen der Elternverein beteiligt ist. Fotos und Impressionen aus Gruppen, Kursen und Events veröffentlichen wir jeweils auf unserer Website. Die Veröffentlichung des Fotomaterials Ihres Kindes, erfolgt erst nach Ihrer unterschriebenen Einwilligung, die Sie zu Beginn des Schuljahres, erhalten.

13. Haftung für Links

Verweise und Links auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs. Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten abgelehnt. Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr des Nutzers oder der Nutzerin.

14. Kontaktdaten

Ihre Kontaktdaten werden nur für eigene Kommunikationszwecke (z.B. Newsletters) verwendet.

15. Urheberrechte

Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich dem Elternverein Griechische HSK Schule Winterthur oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.

16. Datenschutz

Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Wir halten diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch weitergegeben. In enger Zusammenarbeit mit unseren Hosting-Providern bemühen wir uns, die Datenbanken so gut wie möglich vor fremden Zugriffen, Verlusten, Missbrauch oder vor Fälschung zu schützen. Beim Zugriff auf unsere Webseiten werden folgende Daten in Logfiles gespeichert: IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browser-Anfrage und allg. übertragene Informationen zum Betriebssystem resp. Browser. Diese Nutzungsdaten bilden die Basis für statistische, anonyme Auswertungen, so dass Trends erkennbar sind, anhand derer wir unsere Angebote entsprechend verbessern können. Der Verein benutzt unter anderem Datenverarbeitungsdienste von WordPress, welche unter strengen Datenschutzerklärungen agieren. Der Verein behält auch das Recht vor, den Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht und Klasse der Schüler an das Griechische Ministerium für Bildung und Religiöse Angelegenheiten weiterzuleiten, für Personalplanung und statistische Auswertungen.