Schüleranmeldung

Schüleranmeldung für das Schuljahr 2024/2025 (Kinder geboren bis zum 31/7/2020)

Herzlich Willkommen auf der Anmeldeplattform der Griechischen Schule Winterthur für das Schuljahr 2024/25.

Liebe Eltern,

Wir bitten sie, das nachfolgende Anmeldeformular auszufüllen.

Die Anmeldung ist verbindlich. Der Platz ist erst mit dem Eingang der Vorauszahlung von CHF 150 pro Kind definitiv.

Die Vorauszahlung ist Teil des Schulgeldes, welches an der Generalversammlung des Elternvereins beschlossen wird (etwa ~370 CHF). Dies ist Abhängig von der Anzahl Kinder, der Anzahl Lehrer, die uns das Bildungsministerium zur Verfügung stellt, sowie der Anzahl Lehrer, die wir anstellen.

Bei allfälligen Fragen, wenden Sie sich bitte an den Elternverein HSK GR Winterthur, unter: info@gr-schule-winterthur.ch
EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG ZUR VERÖFFENTLICHUNG VON MEDIENAUFNAHMEN.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Medienaufnahmen (Fotos oder Videos) meines Sohnes/ meiner Tochter aus Veranstaltungen oder Aktivitäten der Schule durch den Webseite-Manager des Bildungskoordinationsbüros in Brüssel veröffentlicht werden dürfen. Bedingung ist, dass keine Referenz zu persönlichen Daten des Kindes wie zum Beispiel der Name, die Wohnadresse, die Telefonnummer, die Interessen, die schulische Leistung usw. gemäss dem Datenschutzgesetz besteht.

VOLLMACHT ZUR KINDERABHOLUNG

Ich erkläre, dass: Falls ich mein oben angegebenes Kind nicht innerhalb der ersten 15 Minuten nach dem offiziellen Ende der Unterricht abholen kann, dann: werde ich die Lehrkräfte und eine der folgenden Personen darüber informieren, darf mein Kind von :

aus der griechischen Schule Winterthur abgeholt werden.

Falls ausnahmsweise alle oben genannten Personen das Kind nicht abholen können, kann telefonisch eine weitere Person benannt werden, die das Kind aus der Griechischen Schule Winterthur abholen darf, sowie die Angaben zum Personalausweis/Pass/ Führerschein.

Dies geschieht mit meiner ausdrücklichen Einwilligung. Die bevollmächtigte Person ist darüber informiert, dass ein Personalausweis, Reisepass oder Führerschein bei Abholung des Kindes vorgezeigt werden muss.

Kein Kind darf von einem Minderjährigen abgeholt werden.